Anträge zum Flächenschutz und zur Energiewende
Bericht aus der Stadtratssitzung vom 23.02.21
Drei ganz wichtige Anträge wurden in der Stadtratssitzung vom 23.2.20121 auf den Weg gebracht. Alle drei wurden in den zuständigen Planungs- und Umweltausschuss verwiesen. Dort werden sie nun weiter im Fokus stehen und die dringend nötigen Diskussionen in Gang bringen
Antrag Kompensationskataster
Die Erstellung eines Kompensations-Katasters (Art.9 BayNatSchG) mit Ausgleichsflächen und Ersatzmaßnahmen soll beschlossen werden. Der zuständige Ausschuss sowie der Stadtrat sollen einmal jährlich informiert werden. Dokumentiert werden soll u.a.
- Lage und Beschreibung (Habitattyp)
- Schutzstatus
- Beschreibung der Ersatzmaßnahme
- Zuordnung zum Eingriffsprojekt
- Unterhaltspflichten und Zeitraum
- einzelne Kartenausschnitte sowie eine Gesamtkarte
Da es gesetzlich vorgeschrieben ist, werden bei Bautätigkeiten mit Flächenversiegelung Ausgleichsflächen und Ersatzmaßnahmen ausgewiesen. Das Kataster hilft, den Überblick zu bewahren und Transparenz für Bürger, spätere Stadträt*innen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung zu schaffen. Es hilft bei Umsetzung, Kontrolle und Pflege von beschlossenen Ausgleichsmaßnahmen und vermeidet Mehrfachwidmungen.
Antrag von Kompensationsmaßnahmen (Ökokonto)
Die Stadt nutzt alle Möglichkeiten zum Flächenerwerb im Zusammenhang mit dem Ökokonto wie z.B. die Wahrnehmung von Vorkaufsrechten nach Art 39 BayNatSchG,
Wir halten dieses Ökokonto für dringend notwendig. Die große Kreisstadt Forchheim mit ihrem beständigen Zuwachs an Bevölkerung und Gewerbe soll Ausgleichsflächen für bauliche Eingriffe in Natur und Landschaft bevorraten, damit, soweit ein Eingriff unvermeidbar ist, der Ausgleich in der Nähe des Eingriffs erfolgt. Das ist sowohl aus ökologischer als auch ökonomischer Sicht sinnvoll und wichtig.
Antrag Energiewende
Bei allen städtischen Bauvorhaben, sowohl bei künftigen, als auch in Planung oder bereits in Bau befindlichen, ist die Energieversorgung (Strom, Wärme, Warmwasser) soweit möglich durch regenerative Energie zu bewerkstelligen, insbesondere durch Photovoltaik- und Solarthermie-Anlagen auf den Dächern dieser Bauten.
Dazu fordert das BayNatschG in Artikel 11c ( Klimaneutrale Verwaltung), dass Behörden und Einrichtungen des Staates eine Vorbildfunktion einnehmen. Strickte Vorgaben sind in Bayern „in der Pipeline“. Wir fordern, dass Forchheim hier ab sofort danach handelt.
Anmerkung.: Leider stößt der Antrag wegen befürchteter Unwirtschaftlichkeit von PV-Anlagen auf den Widerstand einiger StadträtInnen und der Verwaltung. „Energiewende ist wichtig, aber . . .“
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